Karriere Kassel

Vier Auszubildende in Arbeitskleidung messen gemeinsam ein Werkstueck in der Werkstatt an. Text: Die ersten Wochen in der Ausbildung – was wirklich auf dich zukommt.

Der Vertrag ist unterschrieben, der erste Tag ist geschafft. Und jetzt? Die ersten Wochen entscheiden weniger über dein Können als darüber, ob du dich zurechtfindest. Hier steht, was normal ist – und was nicht.

Zwischen erstem Arbeitstag und dem Moment, in dem sich alles selbstverständlich anfühlt, liegen meistens ein paar Wochen. In dieser Zeit passiert viel auf einmal: neue Leute, neue Abläufe, Berufsschule, ein Berichtsheft, das niemand richtig erklärt. Das ist bei allen so.

Wer im Betrieb für dich zuständig ist

Jeder Ausbildungsbetrieb muss eine Person benennen, die dich ausbildet – den Ausbilder oder die Ausbilderin. Das ist nicht zwangsläufig der Chef. Oft ist es ein Geselle oder eine Meisterin, die dich im Alltag begleitet.

Diese Person ist deine erste Anlaufstelle, wenn etwas unklar ist. Frag lieber einmal zu viel als einmal zu wenig: In den ersten Wochen erwartet niemand, dass du Dinge weißt, die du noch nicht gelernt hast.

Berufsschule: Pflicht – und der Betrieb muss dich freistellen

Die Berufsschule ist kein freiwilliges Angebot, sondern Teil der Ausbildung. Je nach Beruf gehst du an ein oder zwei festen Tagen pro Woche hin oder in Blöcken über mehrere Wochen.

Wichtig: Dein Betrieb muss dich dafür freistellen (§ 15 BBiG). Und wenn der Unterricht vor 9 Uhr beginnt, darfst du davor nicht im Betrieb arbeiten. Die Schulzeit zählt als Ausbildungszeit – sie wird dir nicht abgezogen.

Das Berichtsheft

Der schriftliche Ausbildungsnachweis, meistens Berichtsheft genannt, ist Pflicht (§ 13 BBiG). Du hältst darin fest, was du gelernt und gemacht hast – wöchentlich, kurz, ehrlich.

Zwei Dinge, die viele nicht wissen:

  • Du darfst es während der Arbeitszeit führen. Der Betrieb muss dir dafür Gelegenheit geben (§ 14 BBiG). Es ist keine Hausaufgabe.
  • Ohne Berichtsheft keine Prüfung. Ein ordentlich geführter Nachweis ist Voraussetzung dafür, dass du zur Abschlussprüfung zugelassen wirst.

Der beste Rat dazu: zehn Minuten am Freitag, jede Woche. Wer es ein halbes Jahr liegen lässt, schreibt am Ende Fantasie.

Was dein Betrieb dir schuldet

Das Berufsbildungsgesetz ist an dieser Stelle deutlich. Dein Betrieb muss dir alles beibringen, was zum Ausbildungsberuf gehört, dir die nötigen Werkzeuge und Materialien kostenlos stellen und dich zur Berufsschule schicken.

Und er darf dir nur Aufgaben geben, die zur Ausbildung gehören und deinen Kräften angemessen sind. Kaffee kochen und ausfegen gehören in jedem Betrieb dazu – wenn du aber nach drei Monaten immer noch nichts anderes machst, stimmt etwas nicht.

Wenn es hakt

Erste Adresse ist dein Ausbilder. Kommst du damit nicht weiter, gibt es je nach Betrieb eine Jugend- und Auszubildendenvertretung oder einen Betriebsrat.

Unabhängig davon haben die Kammern Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater. Die sind für genau solche Fälle da, kosten nichts und beraten vertraulich – egal ob es um Überstunden, ausbildungsfremde Arbeit oder Ärger im Team geht.

Und die Probezeit?

Die läuft in den ersten Monaten nebenher und sorgt bei vielen für Unruhe. Sie ist aber kein Test, den man bestehen oder nicht bestehen kann – sie ist eine Zeit, in der beide Seiten schauen, ob es passt. Was rechtlich dahintersteckt, steht in einem eigenen Beitrag.

Du suchst noch einen Betrieb, bei dem du dich das trauen würdest? Im Unternehmensatlas stellen sich Ausbildungsbetriebe aus Kassel und Umgebung selbst vor.

Nach oben scrollen