Karriere Kassel

Nachdenklicher Auszubildender in der Werkstatt, im Hintergrund eine Tafel mit Lernen, Ausprobieren, Wachsen. Text: Probezeit in der Ausbildung – was gilt und was, wenn es nicht passt.

Die Probezeit hat einen schlechteren Ruf, als sie verdient. Sie ist kein Test, den man bestehen muss, sondern eine Zeit, in der beide Seiten schauen dürfen, ob es passt. Was rechtlich gilt, ist schnell erklärt.

Wie lang die Probezeit ist

Jede Berufsausbildung beginnt mit einer Probezeit. Sie muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate dauern (§ 20 BBiG). Wie lang genau, steht in deinem Ausbildungsvertrag – schau nach, viele wissen es nicht.

Wirst du in der Probezeit länger krank oder fällst aus anderen Gründen aus, kann sich die Probezeit entsprechend verlängern. Das muss der Betrieb aber mit dir vereinbaren.

Was in der Probezeit anders ist

Der Unterschied betrifft nur einen Punkt: die Kündigung. Während der Probezeit können beide Seiten jederzeit kündigen – ohne Frist und ohne Angabe eines Grundes (§ 22 BBiG). Das gilt für den Betrieb genauso wie für dich.

Eine Form gibt es trotzdem: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Eine WhatsApp reicht nicht, eine E-Mail auch nicht. Unterschriebener Brief.

Alles andere gilt von Tag eins: volle Ausbildungsvergütung, Urlaubsanspruch, Berufsschule, Arbeitsschutz. Die Probezeit ist keine Zeit zweiter Klasse.

Was nach der Probezeit gilt

Danach wird es für beide Seiten deutlich enger:

  • Der Betrieb kann dir nur noch aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Eine normale Kündigung, weil es gerade schlecht läuft, gibt es nicht mehr.
  • Du kannst mit einer Frist von vier Wochen kündigen, wenn du die Ausbildung aufgeben oder in einen anderen Beruf wechseln willst. Der Grund muss in der Kündigung stehen.

Das ist ein starker Schutz – und der Grund, warum es sich lohnt, die Probezeit nicht einfach auszusitzen, wenn du merkst, dass etwas grundsätzlich nicht stimmt.

Bevor du hinwirfst: mit wem du reden kannst

Die meisten Abbrüche passieren, weil niemand vorher gesprochen hat. Es gibt mehr Anlaufstellen, als die meisten denken:

  • Dein Ausbilder. Unangenehm, aber oft der kürzeste Weg. Viele Probleme sind Missverständnisse über Erwartungen.
  • Die Jugend- und Auszubildendenvertretung oder der Betriebsrat, falls es sie in deinem Betrieb gibt.
  • Die Ausbildungsberatung deiner Kammer. Kostenlos, vertraulich, unabhängig vom Betrieb. Genau dafür gibt es sie.
  • Deine Berufsschule. Lehrkräfte sehen viele Ausbildungsverhältnisse und schätzen realistisch ein, was üblich ist und was nicht.

Kommt es wirklich zum Streit, gibt es bei den Kammern Schlichtungsausschüsse. Die werden angerufen, bevor jemand vor das Arbeitsgericht zieht – und viele Fälle enden dort mit einer Einigung.

Abbrechen ist kein Weltuntergang

Wenn der Beruf grundsätzlich passt, aber der Betrieb nicht, ist ein Wechsel meistens die bessere Lösung als ein kompletter Abbruch. Was du schon gelernt hast, kann auf eine neue Ausbildung angerechnet werden – darüber entscheidet die Kammer im Einzelfall.

Und wenn der Beruf selbst nicht passt: Auch das ist besser jetzt festgestellt als nach zwei Jahren. Wichtig ist nur, nicht einfach nicht mehr hinzugehen. Das ist der einzige Weg, aus dem echte Probleme entstehen.

Auf der Suche nach einem Betrieb, bei dem es besser passt? Im Unternehmensatlas stellen sich Ausbildungsbetriebe aus der Region mit Team und Ansprechpartner vor.

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