Karriere Kassel

Junger Mann am Schreibtisch sortiert Unterlagen in einem Ordner. Text: Checkliste zum Ausbildungsstart – diese Unterlagen brauchst du.

Der erste Arbeitstag steht an – und der Betrieb will Papiere. Welche das sind, sagt dir meistens niemand vorher im Detail. Hier ist die Liste.

Die meisten Punkte sind in zehn Minuten erledigt, wenn man weiß, wo man suchen muss. Einer davon braucht einen Arzttermin und sollte deshalb nicht bis zur letzten Woche warten.

Das braucht dein Betrieb von dir

  • Den unterschriebenen Ausbildungsvertrag. Bei allen unter 18 zusätzlich mit der Unterschrift der Eltern oder Erziehungsberechtigten.
  • Deine Sozialversicherungsnummer. Sie steht auf dem Sozialversicherungsausweis, den die Rentenversicherung automatisch verschickt. Findest du ihn nicht, stellt die Deutsche Rentenversicherung ihn kostenlos neu aus.
  • Eine Mitgliedsbescheinigung deiner Krankenkasse. Die bekommst du bei deiner Kasse, meistens am selben Tag per Post oder direkt in der App.
  • Deine Steuer-Identifikationsnummer. Elfstellig, bleibt ein Leben lang gleich. Sie steht auf jedem Steuerbescheid deiner Eltern, in dem du auftauchst, oder du forderst sie beim Bundeszentralamt für Steuern an.
  • Deine Bankverbindung. Ein eigenes Konto, kein gemeinsames mit den Eltern – sonst wird die Lohnabrechnung unnötig kompliziert.
  • Dein letztes Schulzeugnis. Viele Betriebe legen es zur Personalakte, manche brauchen es für die Anmeldung an der Berufsschule.

Unter 18? Dann kommt die ärztliche Untersuchung dazu

Wer bei Ausbildungsbeginn noch nicht volljährig ist, braucht nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz eine ärztliche Erstuntersuchung. Ohne die Bescheinigung darf der Betrieb dich nicht beschäftigen.

So läuft es:

  • Den Berechtigungsschein bekommst du beim Bürgerbüro oder der Stadtverwaltung.
  • Die Untersuchung machen Hausärzte, Kinderärzte und viele Betriebsärzte. Sie ist für dich kostenlos, das Land übernimmt sie.
  • Die Untersuchung darf bei Ausbildungsbeginn nicht länger als 14 Monate zurückliegen.
  • Ein Jahr nach dem Start steht eine Nachuntersuchung an – daran erinnert dich in der Regel der Betrieb.

Termine sind im Sommer knapp. Wer erst in der letzten Woche anruft, hat ein Problem.

Was du dir nicht selbst kaufen musst

Werkzeug, Arbeitskleidung, Schutzausrüstung, Fachbücher für die Prüfung: Was du für die Ausbildung brauchst, stellt der Betrieb – und zwar kostenlos (§ 14 BBiG). Wenn dir jemand erzählt, du müsstest dein Werkzeug selbst anschaffen, frag nach.

Schulbücher für die Berufsschule sind eine andere Sache, dafür gelten die Regeln des jeweiligen Bundeslands. In Hessen gibt es an vielen Schulen eine Lernmittelfreiheit oder Ausleihe – frag im Sekretariat nach, bevor du kaufst.

Und das Ticket?

Der Weg zur Arbeit und zur Berufsschule ist für viele der erste echte Kostenpunkt. In Hessen gibt es dafür ein landesweites Ticket für Azubis, das deutlich günstiger ist als ein normales Monatsabo. Dazu haben wir einen eigenen Beitrag.

Kurz zusammengefasst

Vertrag, Sozialversicherungsnummer, Krankenkasse, Steuer-ID, Bankverbindung, Zeugnis – und bei Minderjährigen die ärztliche Bescheinigung. Mehr ist es meistens nicht. Wenn dein Betrieb etwas anderes verlangt und du unsicher bist, ruf bei der zuständigen Kammer an.

Noch auf der Suche? Die Betriebe im Unternehmensatlas sagen dir, wen du bei ihnen ansprechen kannst.

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